Finnland ist das erste Land, in dem den Bürgern per Gesetz das Recht auf einen schnellen Internet-Breitbandzugang zugesprochen werden soll. Anfang Juli des kommenden Jahres sollen in dem nordeuropäischen Staat Internetprovider dazu verpflichtet werden, den insgesamt 5,2 Millionen Einwohnern des Landes eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens einem Megabit pro Sekunde aufweisen muss. Bis zum Jahr 2015 soll diese Untergrenze kontinuierlich auf 100 Megabit pro Sekunde angehoben werden.
Ob und inwiefern andere europäische Staaten diesem Beispiel folgen wollen, bleibt abzuwarten. Allerdings tragen derartige gesetzliche Vorschriften nicht zur Lösung der ökonomischen und technischen Fragen bei, die in Deutschland wie in anderen Ländern die von allen gewünschte schnelle Anbindung insbesondere ländlicher Regionen an das schnelle Internet hemmen. In Deutschland kommuniziert zum Beispiel die Deutsche Telekom seit Monaten Pläne, ihre Investitionen in den ländlichen Räumen weiter zurückzufahren, wenn bestehende Vorgaben, die auch Wettbewerbern einen Zugang zu regulierten Preisen ermöglichen, nicht zum Vorteil der Telekom verändert würden. Weil schnelle Lösungen seitens der Politik in der Praxis oftmals mit den jeweils größten Anbietern gefahren werden, bergen weitergehende staatliche Eingriffe zur Beschleunigung der Internetversorgung ländlicher Regionen die Gefahr, bestehende marktbeherrschende Stellungen zu verstärken.Politische Schnellschüsse führen in Deutschland zudem zu technischen Problemen. So hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer "Breitbandstrategie" die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, derzeitige Rundfunkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz künftig den Mobilfunkunternehmen zur mobilen, breitbandigen Internetversorgung zuzuweisen. Ein Vergabeverfahren dazu soll in Kürze starten. Allerdings führt die Nutzung dieser Frequenzen zu einem hohen Störungspotenzial beim klassischen TV-Empfang. Diese Störungen sind keinesfalls auf ländliche Regionen beschränkt, da die Frequenzen bundesweit und damit auch für Ballungszentren ausgeschrieben werden. Selbst Set-Top-Boxen und Fernsehgeräte der neuesten Generation sind nicht vor möglichen Störungen sicher. Dies gilt für alle Empfangsboxen für den Kabel, Satelliten- und terrestrischen Empfang. Unter diesen Voraussetzungen dürfte eine schnelle Internetbindung ländlicher Regionen per Funk auf Akzeptanzprobleme stoßen, zumal es sich hierbei nur um eine Übergangstechnologie handelt. Mittel- und langfristig streben alle Netzbetreiber eine kabelgebundene Versorgung an.