FINANZMINISTERIUM: ÖFFENTLICH-RECHTLICHE SPARKASSEN FÜR BRANDENBURG UNVERZICHTBAR

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Angesichts des Rückzugs der privaten Kreditwirtschaft aus der Fläche seien Bürger, kleine und mittlere Unternehmen auf verlässliche und leistungsfähige Finanzdienstleister angewiesen. Das ist die Auffassung des Finanzministeriums des Landes Brandenburg. Wie Finanzministerin Ziegler anlässlich der Vorstellung eines Berichtes über die praktische Umsetzung der Neuregelungen des Staatsvertrages über den ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband deutlich machte, könne der Verband seine Aufgabe, das Sparkassenwesen im Verbandsgebiet als Dienstleister, Berater und Interessenvertreter für die Sparkassen zu fördern, jedoch noch effektiver wahrnehmen. Die Ministerin sprach sich für den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Brandenburg und in ganz Deutschland aus. Besonders in Struktur schwachen Regionen kämen den Sparkassen eine große kreditwirtschaftliche Bedeutung zu. Der öffentlich-rechtliche Charakter der Sparkassen müsse beibehalten werden, um die flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise besonders im ländlichen Raum zu gewährleisten. Die Sparkassen hätten die Funktion, ihre Leistungen als Wirtschaftspartner insbesondere für mittelständische Unternehmen zu erbringen. Gerade im Hinblick auf den erkennbaren Rückzug der privaten Kreditwirtschaft aus der Fläche seien die Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen auf verlässliche und leistungsfähige Finanzdienstleister angewiesen. Dieser Aufgabe würden die Sparkassen im Land Brandenburg, deren Unternehmenskultur von einer gewachsenen und zugleich aufgabenorientierten Bindung an ihre Regionen geprägt sei, gerecht.Bleibt zu hoffen, dass sich diese Auffassung in den Sparkassen des Landes Brandenburg schnell herumsprechen wird, damit die BBU-Mitgliedsunternehmen zukünftig verstärkt auf den Partner Sparkasse zurückgreifen können. Bisher beurteilt die Mehrzahl der BBU-Mitgliedsunternehmen diese Situation eher kritisch.