Die Europäische Kommission hat sich im Hinblick auf die Förderperiode 2007 bis 2013 vermehrt für den Einsatz revolvierender Finanzierungsinstrumente anstelle von Zuschüsse eingesetzt. Bei Entscheidungen über die Umstellung von Zuschüssen auf revolvierende Finanzierungsmechanismen sind in den Ländern allerdings eine Reihe teilweise gegenläufiger Aspekte abzuwägen.
Einem Bericht der Landesregierung Brandenburg zufolge gehören hierzu erstens die Effekte einer Umstellung der Förderung auf die Fähigkeit des Landes, im globalen Standortwettbewerb mit anderen Regionen zu bestehen , und zum Anderen die schwierige Einschätzung, welche Auswirkungen die aktuelle Krise auf die Region und ihre Akteure haben wird. Gerade im Vergleich zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die größtenteils mit Zuschüssen und hoher Förderintensität arbeiten, könne Brandenburg als attraktiver Standort durch die vollständige Umstellung auf rückzahlbare Förderinstrumentarien ins Hintertreffen geraten. Andererseits sieht die Landesregierung den neuen Ansatz der EU-Kommission insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Mittel grundsätzlich positiv. Allerdings müsse eine Umsetzung im Land Brandenburg die europäischen Vorgaben und das nationale Recht gleichermaßen erfüllen und an verschiedenen Stellen zusammenführen, ohne dass hierbei im nationalen Rahmen auf Erfahrungen mit Vorbildcharakter zurückgegriffen werden könne. Somit sei festzuhalten, dass sowohl in Bezug auf die kohäsionspolitischen Verordnungen, aber auch im Hinblick auf die beihilferechtlichen Genehmigungserfordernisse bereits in der Umstellungs- bzw. Errichtungsphase ein ungleich höherer Aufwand als bei Zuschüssen betrieben werden müsse.Der Schwerpunkt der eingeleiteten Maßnahmen zur Umstellung von Zuschüssen auf revolvierende Finanzierungsmechanismen liegt daher auch bei den Mitteln des Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE), die in der Regel in Größenordnungen ausgereicht werden, die eine entsprechende Umstellung rechtfertigen. Von mehreren geplanten Instrumenten wird allerdings wohl nur der Stadtentwicklungsfonds die Wohnungswirtschaft im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) tangieren. Bei diesem Fondsmodell bestehen die gleichen Voraussetzungen wie innerhalb der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung, allerdings in Form von Darlehen. Diese sollen zinsgünstig an Kommunen mit einer Laufzeit von zehn Jahren ausgereicht werden. Die Investitionsbank des Landes übernimmt das Management dieses Finanzierungsinstruments innerhalb der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (geplantes EFRE-Volumen: 15 Mio. Euro).Im Gegensatz dazu sind für den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) zunächst keine revolvierenden Finanzierungsinstrumente geplant. Speziell in Bezug auf den ESF mit seinen nicht investiven und in der Regel kleinteiligen Maßnahmen entstünde durch die Umstellung ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Zudem sei in der Regel aufgrund der Zielgruppe und der Art der Förderungen (z. B. Zuschüsse für Qualifizierungen von Nichtleistungsbeziehern, Auszubildenden, Arbeitnehmern) ein Rückfluss von Fördermitteln mangels Leistungsfähigkeit weder sinnvoll noch zu erwarten. Für die Umsetzung des ELER im Land Brandenburg gelten grundsätzlich ähnliche Überlegungen wie für den ESF, insbesondere für den derzeit nicht abschätzbaren zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Mehrkosten.Insgesamt ist festzuhalten, dass im Land Brandenburg derzeit EU-Mittel im Umfang von über 100 Mio. € für die Einführung von revolvierenden Finanzierungsinstrumenten vorgesehen sind. Deren Wirkung in der aktuellen Wirtschaftslage soll zunächst in Brandenburg, aber auch in anderen Bundesländern und europäischen Regionen beobachtet werden, bevor über die Einführung weiterer revolvierender Instrumente entschieden wird. Bericht zur Finanzierung der EU-Förderprogramme in Brandenburg
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23FAA_090504%20-%20Finanzierung%20der%20EU-F%C3%B6rderprogramme%20in%20Brandenburg
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