Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung der „Buckower Felder“

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Die Potenzialfläche „Buckower Felder“ im Bezirk Neukölln ist im Stadtentwicklungsplan Wohnen als großer Neubaustandort für die kurzfristige Realisierung bis 2016 dargestellt. Das Areal ist eine der wenigen zusammenhängenden Flächen im Eigentum des Landes, die aufgrund ihrer Größe einen entscheidenden Beitrag zum dringend erforderlichen Wohnungsneubau leisten kann. Hierzu plant das Land die zeitnahe Schaffung von Planungsrecht. Am 9. Dezember hat der Senat eine Vorlage zur Kenntnis genommen, die für das Gebiet zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin – Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Str. 25/29 eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festgestellt.

Das in einem städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb entwickelte Konzept für die „Buckower Felder“ sieht Geschosswohnungsbau sowie Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser vor. Dadurch sollen differenzierte Wohnungsangebote für die unterschiedlichen Bedarfe geschaffen werden. Die geplante Umsetzung des Vorhabens unter wesentlicher Beteiligung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft dient dem gesamtstädtischen Ziel, den Wohnungsbestand zu erhöhen und einen möglichst hohen Anteil preiswerter Wohnungen sicherzustellen.

Mit der Aktivierung des Areals für den Wohnungsbau soll auch der südliche Berliner Stadtbereich mit dem erforderlichen Wohnraum versorgt werden. Der aus der geplanten Wohnnutzung erwachsende Bedarf an Kindertagesstätten soll ebenfalls innerhalb des Gebietes abgedeckt werden. Die Schulversorgung ist durch benachbarte bestehende Einrichtungen gut abgesichert.

Die Vorlage wird vor Beschlussfassung durch den Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.