FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ BESCHLOSSEN

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Der Bundestag hat am 20. Oktober 2011 in 2./3. Lesung das Familienpflegezeitgesetz beschlossen. Die Neureglungen werden zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Nach dem Gesetz können Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen Familienangehörigen zu pflegen. Folgende Kernaussagen finden sich im Gesetz:1. Dauer: Die Familienpflegezeit kann max. für 24 Monate in Anspruch genommen werden.2. Umfang: Es ist eine Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 15 Stunden wöchentlich möglich.3. Kündigungsschutz: Das Beschäftigungsverhältnis darf grundsätzlich nicht wegen der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit gekündigt werden.4. Kein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer: Die Arbeitsvertragsparteien müssen sich (schriftlich) auf die Durchführung einer Familienpflegezeit einigen.5. Vergütung: Das Arbeitsentgelt ist während der Dauer der Familienpflegezeit um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem verringerten Entgelt aufzustocken. Zum Ausgleich muss der Arbeitnehmer später wieder voll arbeiten, bekommt aber weiterhin nur die reduzierte Vergütung, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Download der Pressemeldung vom 20. Oktober 2011

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