EU VERABSCHIEDET NEUE MAßNAHMEN ZUR EINFACHEREN FONDSVERWALTUNG

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Die Europäische Union hat am 24. Juni 2010 Maßnahmen verabschiedet, die die Verwaltungsregeln der Struktur- und Kohäsionsfonds vereinfachen sollen. Im Rahmen der Wirtschaftskrise hatte die Kommission im Juli 2009 Vorschläge erarbeitet, um den Zugang zu den Fondsmitteln zu vereinfachen und den Investitionsfluss zu beschleunigen. Die Vorschläge wurden nun vom Parlament erörtert und auf der Ratssitzung der Mitgliedstaaten am 3. Juni 2010 angenommen.Im Zuge der Krise fällt es Mitgliedstaaten und Regionen schwer, Mittel für die Kofinanzierung von Projekten, die durch die Strukturfonds gefördert werden, bereitzustellen. Die angekündigten Änderungen sollen daher bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten helfen, damit die Programme schneller umgesetzt werden und die laufende Verwaltung erleichtert wird.Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen gehören: Die Einführung eines einheitlichen Schwellenwerts von 50 Mio. Euro für alle Großprojekte. Das bedeutet, dass Mitgliedsstaaten kleinere Projekte selbst genehmigen können. Die Möglichkeit, Großprojekte über mehrere Programme zu finanzieren; Eine Verfahrensvereinfachung zur Überarbeitung der Programme, um diese schneller an aktuelle Herausforderungen anzupassen; Der Aufschub der Aufhebung der Mittelbindung nach der "n+2"-Regel: Gemäß dieser Regel würden Mittel, die 2007 zugeteilt und nicht bis Ende 2009 ausgegeben wurden, wieder in den EU-Haushalt zurückfließen. Dadurch können die Mittelzusagen aus dem Jahr 2007 über einen größeren Zeitraum verwendet werden; Zur Förderung von Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohnungsbau können Darlehensprogramme aufgesetzt werden; Eine Vereinfachung der Regeln für einnahmenschaffende Projekte (beispielsweise gebührenpflichtige Autobahnen oder Projekte, die die Verpachtung oder den Verkauf von Land einschließen): Die einnahmeschaffenden Maßnahmen werden von der Kommission nur noch bis zum Abschluss des betreffenden Programms überwacht.Die Änderungen sind seit dem 25. Juni 2010 in Kraft.

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