Das Inkrafttreten der Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden lässt weiter auf sich warten. Grund ist, dass der Rat sich auf die mit dem Europäischen Parlament und der Kommission ausgehandelten Trilogeinigung erst nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon verständigt hat. Der Vertrag von Lissabon war am 01. Dezember 2009 in Kraft getreten, der Rat war aber turnusgemäß erst am 07. Dezember 2009 zusammengetreten.
Das hat zur Folge, dass die Richtlinie formal an den Vertrag von Lissabon angepasst werden muss. Allerdings hat dies keine Auswirkungen auf die in der Richtlinie enthaltenen Regelungen zur Energieeffizienz. Vielmehr betrifft die Anpassung das Kommitologieverfahren, das die Kompetenzen und die Einbeziehung der einzelnen Institutionen bei Regulierungsvorhaben innerhalb der geltenden Richtlinie regelt.Für das im Fall der Richtlinie zur Gesamteffizienz für Gebäude zur Anwendung kommende Verfahren muss noch eine zugehörige Verordnung verabschiedet werden. Es hängt nun davon ab, wie schnell sich das Europäische Parlament, Rat und Kommission auf eine entsprechende Verordnung einigen können. Derzeit wird darüber diskutiert, bis zu einer Einigung über die Verordnung ein Interimsabkommen zu verabschieden, damit die Richtlinie zur Gesamteffizienz für Gebäude schneller in Kraft treten kann.Derzeit ist geplant, dass der Rat sowie das Europäische Parlament über die angepasste Richtlinie im März abstimmen. Mit Blick auf die Verschiebung der Bestätigung der Europäischen Kommission ist allerdings fraglich, ob dieser Zeitplan zu halten ist. Die spanische Ratspräsidentschaft hat sich aber das Ziel gesetzt, dass die Richtlinie innerhalb ihrer Amtszeit - also bis Ende Juni 2010 - in Kraft treten soll.Download der Originalmeldung