EU PLANT NUTZUNGSPFLICHT FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN AB 2015

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Ende 2008 haben sich europäischer Rat, Parlament und Kommission auf einen Richtlinieentwurf zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien geeinigt. Obwohl sich der Rat, entsprechend der Forderungen von GdW und BFW, gegen einen Nutzungszwang für erneuerbare Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden aussprach, verschärfte das Europäische Parlament diesen Kompromiss insoweit wieder, als nunmehr eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Neubau und im Bestand spätestens ab dem Jahr 2015 im Gesetz vorgeschrieben wird. Allerdings steht diese gesetzliche Nutzungspflicht unter dem Vorbehalt "wo angemessen". In diesem Zusammenhang muss auf die Öffnung der Strukturfonds für Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnungsbau im Zuge des europäischen Konjunkturprogramms von Ende 2008 verwiesen werden. Mittlerweile haben die zuständige Ratsarbeitsgruppe und der Ausschuss der Ständigen Vertretungen (AStV) den Vorschlag zur Überarbeitung der EFRE-Verordnung intensiv beraten und sich auf folgende wesentlichen Änderungen geeinigt: Es soll keine Begrenzung auf Haushalte mit geringem Einkommen, sondern lediglich ein Hinweis auf soziale Kohäsionsziele geben. Maximal vier Prozent der national verfügbaren EFRE-Mittel dürfen für energetische Investitionen in bestehende Wohngebäude eingesetzt werden.Diesem Ratskompromiss muss nun das Europäische Parlament zustimmen. Hierzu hat zwischen der Ratspräsidentschaft, der Generaldirektion Regionalpolitik und dem Regionalausschuss am 19. Januar ein erster Austausch stattgefunden. Seit dem 29. Januar 2009 liegt zudem ein Bericht vor, der dem Parlament empfiehlt, den Änderungsvorschlägen des Rates zu folgen und diese in erster Lesung zu verabschieden. Eine Debatte des Berichts im Regionalausschuss findet am 12. Februar, die Verabschiedung am 9. März und die endgültige Abstimmung im Plenum Ende März/Anfang April statt. Im Anschluss daran könnte die geänderte EFRE-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht werden und somit in Kraft treten.Materielle Voraussetzung für die Umsetzung ist allerdings die Anpassung der Operationellen Programme des EFRE in den Bundesländern, deren Einstellung zu den neuen Fördermöglichkeiten sich allerdings noch nicht vorhersagen lässt.