EU-PARLAMENT STIMMT DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE ZU

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Mit Änderungen in zentralen Punkten hat das Europaparlament am 16. Februar 2006 die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie angenommen. Das scharf kritisierte Herkunftslandprinzip, nach dem Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den Gesetzen ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen werden sollten, wurde gestrichen. Das geltende Arbeitsrecht in den EU-Staaten, wie Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz, wird durch die Richtlinie nicht angetastet. Das Gleiche gilt für das Recht der Sozialpartner, Tarifverträge auszuhandeln und anzuwenden sowie für das Streikrecht. Bis Ende April 2006 will die EU-Kommission nun auf Grundlage des Parlamentsvotums ihren Entwurf überarbeiten. Anschließend müssen die EU-Wirtschaftsminister einen Kompromiss finden. Dies soll bis Juni 2006 geschehen. Noch liegen die Positionen der einzelnen Staaten weit auseinander. Auch die Bundesregierung hat sich noch nicht geeinigt. Nachdem die von der SPD unterstützten Demonstrationen vorüber sind, wird nun mit einer Einigung der Koalition gerechnet, die der Position des EU-Parlaments ähnelt. Für Deutschland ist davon auszugehen, dass die Richtlinie nicht vor 2008/2009 in Kraft treten wird.Wenn ab diesem Zeitpunkt dann eine z.B. eine polnische Baufirma in Deutschland einen Auftrag ausführen möchte, muss sie die bundesdeutschen Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Auch gelten dem Kompromiss zufolge die Verbraucherschutzgesetze des Landes, in dem eine Dienstleistung erbracht wird, und nicht die Regeln desjenigen Landes, in dem der Dienstleister niedergelassen ist, wie es die Kommission zunächst vorgeschlagen hatte. Hingegen sind die EU-Staaten dann grundsätzlich verpflichtet, Dienstleistern, die in einem anderen Mitgliedsland zugelassen sind, ihren Markt zu öffnen und bestehende Hürden abzubauen. Hierbei werden allerdings zahlreiche Bereiche aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden – unter anderem Gesundheit, Bankgeschäfte, Rechtsanwälte und Notare, Verkehr, audiovisuelle Medien, Leiharbeitsfirmen sowie Lotterien, Spielcasinos und Wetten. Ausgenommen sind auch "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse", wie die Post oder Kommunikationsnetze.