Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich über die Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geeinigt. Die Gebäuderichtlinie sieht nunmehr vor, dass Neubauten künftig keine Nullenergiehäuser sein müssen, sondern einen "nahezu Nullenergiestandard" haben sollen. Auch bei den Energieausweisen sind Änderungen vorgesehen.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Kompromiss die vom EU-Parlament eingebrachten Verschärfungen der Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden unberücksichtigt bleiben", kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag die Entscheidung. "Es ist positiv zu bewerten, dass die Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweisen erhalten bleibt". Neu ist, dass die Energieausweise beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages dem Käufer bzw. Mieter nicht nur – wie bisher - zugänglich gemacht werden, sondern nach dem Willen der EU direkt ausgehändigt werden müssen. Hierfür seien die in den Regionalverbänden des GdW organisierten Wohnungsunternehmen jedoch gut aufgestellt, so Freitag: Eine aktuelle Unternehmensbefragung – der BBU berichtete - habe ergeben, dass fast 90 Prozent der Wohnungsunternehmen bereits heute Energieausweise für ihren gesamten Wohnungsbestand erstellt hätten. Weitere neun Prozent hätten bereits für einen großen Teil ihres Wohnungsbestandes Energieausweise anfertigen lassen. Fast drei Viertel der Unternehmen arbeiten mit dem verbrauchsorientierten Energieausweis, weitere 13 Prozent der Unternehmen geben an, den bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis gleichzeitig zu nutzen. Nach der EU-Gebäuderichtlinie soll darüber hinaus künftig der Kennwert des Energieausweises in die Vermietungsanzeige aufgenommen werden. Dabei müsste sichergestellt werden, dass aus dieser Veröffentlichungspflicht keine vertraglichen Zusicherungen bezüglich der Eigenschaften des Gebäudes entstehen, die zur Haftung führen könnten, erklärte Freitag.Die Gebäude-Richtlinie muss bis Ende 2012 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Freitag fordert die Bundesregierung auf, keine weitere Verschärfung der Anforderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Bereits die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 brächten viele Unternehmen an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit.