Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die steuerliche Privilegierung kommunaler Unternehmen der Abfallentsorgung eingereicht.
Nach juristischer Einschätzung des Verbands müssen öffentliche und private Unternehmen gemäß Europarecht zwingend gleich behandelt werden. Heute sind öffentliche Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, während private 19 Prozent auf ihre Leistungen abführen. Nach den europäischen Vorgaben darf es durch die steuerliche Privilegierung eines Marktteilnehmers - auch wenn diese mit hoheitlichen Aufgaben begründet wird - nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommen. Tatsächlich aber ließen sich im Entsorgungsbereich eine Reihe von Wettbewerbsverzerrungen feststellen, die aus dem Steuerprivileg resultieren. "Es ist offensichtlich, dass das Steuerprivileg für öffentliche Unternehmen der Entsorgungswirtschaft gegen EU-Recht verstößt", sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Harmening. "Nur Wettbewerb kann zeigen, wer der Bessere ist", so Harmening. Wettbewerb werde aber nur funktionieren, wenn er fair ablaufe.Der BDE erwartet nach dem Ende des Steuerprivilegs keine steigenden Gebühren für die Bürger. Es spreche nichts dagegen, dass sich auch kommunale Unternehmen um mehr Effizienz bemühten, sagte Harmening. "Private Wasser- und Entsorgungsunternehmen zeigen seit vielen Jahren, dass sie Umsatzsteuer abliefern und trotzdem kostengünstiger wirtschaften als kommunale Eigenbetriebe. Kommunale dagegen verwenden Gebühren bisher auch für die Quersubventionierung defizitärer Bereiche."