ERSTE LESUNG DES PFLEGE-NEUAUSRICHTUNGSGESETZES: PFLEGEKASSEN SIND GEFORDERT

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Bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl der über 80-Jährigen in Deutschland auf gut zehn Millionen Menschen fast verdreifachen. Anlässlich der ersten Beratung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) im Deutschen Bundestag fordert der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen), dass die Pflegekassen das Leben in den eigenen vier Wänden im Alter fördern sollen. Angesichts schlechterer Einkommensverhältnisse der künftigen älteren Generationen werde es zunehmend wichtiger, ältere und pflegebedürftige Menschen mit bedarfsgerechtem Wohnraum und sozialen Dienstleistungen zu bezahlbaren Mieten zu versorgen. Die Pflegekassen seien hier in der Pflicht. Es wäre eine gesellschaftliche Win-win-Situation, wenn bei Menschen, die sich noch in der Pflegestufe 0 befinden, eine Höherstufung vermieden oder zumindest verzögert würde. Dies würde nicht nur dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Menschen entsprechen, sondern auch zu einer Entlastung der sozialen Sicherungssysteme und Kommunen führen – denn die Kosten wären deutlich geringer als bei einer stationären Versorgung. Höhere Leistungen sind zu begrüßen, reichen aber noch nicht ausDer GdW begrüßte die Absicht, mit dem PNG zum 1. Januar 2013 höhere Leistungen für Demenzkranke zu gewähren und die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anzupassen. Allerdings reichten einige im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen noch nicht aus. Der Zuschuss für die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sei aber noch nicht hoch genug, um effektiv wirken zu können.Darüber hinaus sollten im Rahmen der Pflegereform mobilitätsfördernde Umbauten beim Gebäude- und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen innerhalb der Wohnungen förderfähig gemacht werden. Dies wäre auch bei Einbauten technischer Assistenzsysteme in der Wohnung und telemedizinische Anwendungen bei Prävention und Nachsorge sinnvoll. Es empfehle sich, dass die Bundesregierung diese Maßnahmen möglichst zügig zusammen mit einem neuen "Pflegebedürftigkeitsbegriff" umsetze, um für mehr Bedarfsgerechtigkeit in der Pflege und eine stärkere wohnungsnahe Versorgung zu sorgen.Betreute Wohngruppen: Rechtssicherheit schaffen und steuerlich besser stellenDie geplante Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen werde ausdrücklich begrüßt, allerdings sei parallel dazu eine Förderung zum Erhalt oder Ausbau bestehender Wohngruppen notwendig. Ebenso müssten diese Wohngruppen klar von einer stationären Einrichtung abgegrenzt werden, damit die Entstehung neuer Wohngruppen nicht durch Rechtsunsicherheit behindert wird. Die Wohnversorgung von Menschen in Wohngruppen und alternativen Wohnformen bei Wohnungsgenossenschaften sollten zudem künftig steuerlich als begünstigte Tätigkeit zu werten seien. Die derzeitige Einordnung als nicht begünstigte Tätigkeit führe dazu, dass Vermietungsgenossenschaften auf Vermietungen an Wohngruppen verzichten müssen.

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 Kerstin Braun
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Braun
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