Mit diesem Rundschreiben werden die verschiedenen Möglichkeiten unterschieden, im Rahmen derer von planungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann.
Zu differenzieren ist laut dem Rundschreiben zwischen Abweichungsmöglichkeiten,
• die Kraft einer Norm (BauNVO) gelten,
• Ausnahmen, die ein Bebauungsplan ausdrücklich vorsieht und
• Befreiungen für vom Plangeber nicht vorgesehene Sonderfälle.
Außerdem werden anhand von Beispielfällen auch die Gebührenfolgen beschrieben.
Das Rundschreiben II E Nr. 53/2020 ist online sowie über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/download/bauaufsicht/rs_IIE_Nr53_2020_ErmessenentscheidungenBauNVO.pdf