Erleichterungen bei der Rechnungslegung für Kleinstgenossenschaften

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Das Bundesjustizministerium hat im Juli 2014 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht. Sein Ziel ist die  weitere Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften, um die bürokratische Belastung kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verringern. 

Der Referentenentwurf sieht vor, die mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) eingeführten Rechnungslegungserleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften auch für Kleinstgenossenschaften gelten zu lassen. Als solche gelten Genossenschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme maximal 350.000 Euro,
  • Umsatzerlöse maximal 700.000 Euro, 
  • maximal zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Die wesentlichen Erleichterungen betreffen den Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung. So können Kleinstunternehmen auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (u.a. zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen. Weiter werden verschiedene Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).

Eine weitere Entlastung soll durch die Anhebung der Schwellenwerte für kleine, mittelgroße und große Unternehmen (§ 267 HGB) erreicht werden.

Umschreibung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie § 293 HGB-E – Größenabhängige Befreiungen bei Konzernabschlüssen Merkmal

§ 267 Abs. 1 HGB-E – Kleines Unternehmen
 MerkmalbisherHGB-E
Nr. 1Bilanzsumme4.840.000 EUR6.000.000 EUR
Nr. 2Umsatzerlöse9.860000 EUR12.000.000 EUR

 

§ 267 Abs. 2 HGB-E – Mittelgroßes Unternehmen
 MerkmalbisherHGB-E
Nr. 1Bilanzsumme19.250.000 EUR20.000.000 EUR
Nr. 2Umsatzerlöse38.500.000 EUR40.000.000 EUR
§ 293 Abs. 1 Satz 1 HGB-E – Befreiung des Mutternunternehmens von der Pflicht zur Aufstellungen eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts
 MerkmalbisherHGB-E
Nr. 1 a)Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmen23.100.000 EUR24.000.000 EUR
Nr. 1 b)Umsatzerlöse des Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmen46.200.000 EUR48.000.000 EUR
Nr. 2 a)Bilanzsumme19.250.000 EUR20.000.000 EUR
Nr. 2 b)Umsatzerlöse38.500.000 EUR40.000.000 EUR