ERHÖHUNG DER ECKREGELSÄTZE IN DER SOZIALHILFE

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Der Berliner Senat hat die Erhöhung des Eckregelsatzes in der Sozialhilfe zum 1. Juli 2009 und die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren beschlossen. Danach steigt der Eckregelsatz der Sozialhilfe nach der Regelsatzverordnung von 351 auf 359 Euro. Dies hat der Berliner Senat am 30. Juni 2009 beschlossen. Die Festsetzung der Regelsätze erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres durch eine Verordnung der jeweiligen Bundesländer. Bemessungsgrundlage ist der veränderte Rentenwert. Gleichzeitig wurde mit dem Konjunkturpaket II eine neue Altersstufe bei den Regelsätzen für Kinder ab Beginn des siebten Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eingeführt. Die Regelsätze betragen statt bisher 60 nunmehr 70 Prozent des Eckregelsatzes. Die Höhe der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwenigen Lebensunterhaltes nach § 28 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird ab dem 1. Juli 2009 wie folgt festgesetzt: 359 Euro für Haushaltsvorstände und Alleinstehende 323 Euro für volljährige Partner 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Senats-Pressemitteilung

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269A6_PM_Eckregelsatz_Sozialhilfe
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