ERFOLG BEI DER NEUREGELUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES

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Nach massiven Einsprüchen, u. a. des GdW, wurde die im Entwurf des Finanzministeriums für das Energiesteuergesetz zunächst vorgesehene Schlechterstellung von Contracting sowie die Beschränkung der Stromsteuer-Freistellung für Eigenerzeugung auf Anlagen bis 0,1 MW aus der Vorlage gestrichen. Es bleibt somit bei der bisher geltenden Regelung: Gewerbliche Contractoren zahlen weiterhin nur die ermäßigten Energiesteuersätze, wie sie für das produzierende Gewerbe gelten, unabhängig davon, welche Endkunden sie versorgen. Für die Wärmeabnehmer, also die Wohnungsunternehmen und letztendlich die Mieter, wäre durch den Wegfall der Ermäßigung eine Erhöhung der Wärmekosten von einigen Prozent entstehen. Weiter hätte die Regelung in bestehende Contracting-Verträge eingegriffen.Außerdem bleibt es bei der bisher gültigen Leistungsgrenze im Stromsteuergesetz für stromsteuerfreie Eigenerzeugung von 2 MW. Die Änderung hätte im Bereich der Wohnungswirtschaft zu einem unwirtschaftlichen Betrieb der in den letzten Jahren installierten BHKWs führen können.