Der Entwurf zum Integrationsgesetz, den die Große Koalition Mitte April beschlossen hat, sieht eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge vor. Die Wohnortauflagen sollen auf drei Jahre begrenzt werden und nur für die Personen Anwendung finden, deren Rückkehr in ihr Heimatland auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. Bei den Regelungen soll die persönliche Situation der Betroffenen berücksichtigt werden.
Weitere Details zum gemeinsamen Referentenentwurf vom Bundessozial- und Bundesinnenministerium in der Immobilienzeitung vom 2. Mai 2016.
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