Am 12. Dezember 2017 wurde das neue Mobilitätsgesetz in den Berliner Senat zur Entscheidung eingebracht. Mit dem Mobilitätsgesetz soll die Leistungsfähigkeit des Berliner Verkehrssystems verbessert werden. Es bekräftigt zudem das Ziel, spätestens im Jahr 2050 den motorisierten Verkehr in Berlin klimaneutral zu gestalten. Zwei der wichtigsten Maßnahmen hierfür sind die Umgestaltung gefährlicher Knotenpunkte und die sichere Gestaltung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Zudem werden alle Verkehrsarten betrachtet. Aktuell befindet sich das Mobilitätsgesetz im Senat und wird nach Beratung durch den Rat der Bürgermeister im Berliner Abgeordnetenhaus debattiert werden.
Mehr zum Gesetz online unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/
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