Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Gehälter von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften.
Die Bundesregierung hat am 18. Mai 2005 im Kabinett den Gesetzentwurf zur individualisierten Offenlegung der Gehälter von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften beschlossen. Mit diesem Entwurf sollen die Kontrollrechte der Aktionäre bzw. der Hauptversammlung gestärkt werden. Die Offenlegung der individuellen Vorstandsgehälter soll der Information der Aktionäre dienen. Der Entwurf sieht vor, dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung anzugeben sind. Dabei reiche nicht die Gesamtsumme der an ein einzelnes Vorstandsmitglied gezahlten Bezüge. Vielmehr muss eine Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen) erfolgen. Diese Aufteilung entspricht den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex. Hintergrund ist der Umstand, dass sich die Mehrheit der Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften diesen Empfehlungen des Kodexes bisher nicht unterworfen hat. Diese Angaben sollen künftig grundsätzlich im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss gemacht werden. Eine neue Sollvorschrift wird es börsennotierten Aktiengesellschaften ermöglichen, im Lagebericht Angaben zur Vergütungsstruktur zu machen. Die neuen Vorschriften knüpfen an die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu den Angaben der Vorstandsbezüge an. Nach geltendem HGB sind für alle Vorstandsmitglieder die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge anzugeben. Dies sind nach der Legaldefinition Gehälter, Gewinnbeteiligung, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. Da mit dem Gesetzentwurf die Aktionärsrechte gestärkt werden sollen, wird im Gegenzug den Aktionären die Möglichkeit gegeben, auf dahingehende Rechte zu verzichten. Der Entwurf sieht vor, dass die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals von der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die individuelle Offenlegung absehen kann. Nach letzten Äußerungen in der Öffentlichkeit soll dieses Gesetz trotz der beabsichtigten vorgezogenen Neuwahlen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können. So sollen angeblich die unionsregierten Länder im Bundesrat bereit sein, das Vorhaben mitzutragen. Dennoch ist derzeit offen, ob das Vorhaben noch innerhalb der vorgesehenen Sitzungstermine behandelt werden kann. Abgelehnt wird das Gesetz vom Bundesverband der deutschen Industrie, unterstützt durch die FDP. Über den Fortgang des Verfahrens wird unterrichtet. Das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG), Stand 31. März 2005, kann im Internet über .pdf-Format abgerufen werden. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG), Stand 31. März 2005
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