ENTWURF EINES GESETZES ZUR ENTSCHULDUNG VÖLLIG MITTELLOSER PERSONEN / AKTUELLER SACHSTAND

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Bundesrat setzt sich für den Schutz von Genossenschaftsanteilen im Falle einer Insolvenz eines Genossenschaftsmitgliedes ein. Der BBU hatte im April des Jahres über das Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums über die geplante Regelung zur Entschuldung mittelloser Personen berichtet. In diesem Zusammenhang hat der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. dem Bundesjustizministerium den Vorschlag unterbreitet, die bisher bestehende Kündigungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Genossenschaftsanteile künftig auszuschließen. Im Rahmen von Insolvenzen ist es bisher vielfach Übung, dass der Insolvenzverwalter die Genossenschaftsanteile kündigt und damit die Liquidität abzieht. Darüber hinaus stellt sich dann das Problem, dass danach Mieter in der Genossenschaft Wohnungen bewohnen, die über keine Mitgliedschaft mehr verfügen. Der Vorschlag des GdW wurde nunmehr in den Beratungen des Bundesrates zu diesem Gesetz teilweise aufgegriffen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme in der Bundesratsdrucksache 600/07 vom 12. Oktober 2007 seinerseits einen Vorschlag unterbreitet, der im Ergebnis den Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit für den Insolvenzverwalter bedeuten würde. Zu verweisen ist hier auf die Seiten 7 und 8 der Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundesrates. Dieser Vorschlag wurde in die Stellungnahme des Bundesrates in der Sitzung vom 12. Oktober 2007 aufgenommen. Danach soll ebenfalls wie bei der Kündigung der Wohnung anstelle des Kündigungsrechtes nur die Möglichkeit für den Insolvenzverwalter treten, die so genannte "Lösung" des Genossenschaftsverhältnisses von der Masse zu erklären. Im Ergebnis würde dies damit zu einem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit führen. Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die ihrerseits sich hierzu in der so genannten "Gegenäußerung" der Bundesregierung erklären muss.Der GdW wird auch weiter dieses Gesetzesvorhaben begleiten, damit dieser Vorschlag des Bundesrates dann auch entsprechend Eingang in das Gesetz findet. Über den Fortgang des Verfahrens wird weiter informiert. Die Stellungnahme des Bundesrates liegt im PDF-Format vor und kann von den Mitgliedsunternehmen im Online-Angebot des BBU abgerufen werden. Stellungnahme des Bundesrates

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1C91A_19-07%20entschuldg%20-%20Anlage%20Stellungnahme
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