Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den "Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften" vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Arbeitswerte für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vor, die der GdW in einer Stellungnahme abgelehnt hat.
Des Weiteren wurde in der Stellungnahme des GdW um Klarstellungen bezüglich neuer Arbeitswerte im Zusammenhang mit § 26b Energieeinsparverordnung "Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters" gebeten.
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