ENTWICKLUNG DER WOHNGELDNUTZUNG IM LAND BRANDENBURG

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In Beantwortung einer Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Jungclaus (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte sich Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger kürzlich im Detail zur Entwicklung der Nutzung von Wohngeld im Land Brandenburg. Danach wurden in den Haushaltsjahren 2006 bis 2010 vom Land Brandenburg insgesamt 223,8 Millionen Euro für den Haushaltstitel "Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz" ausgereicht, wobei die Hälfte dieser Kosten nach § 32 WoGG vom Bund erstattet werden. Die Zahl der gestellten Wohngeldanträge schwankte zwischen 71.774 Anträgen im Jahr 2008 und gut 118.000 Anträgen in 2009. Von diesen Anträgen wurden zwischen 44.000 und 71.000 bewilligt, wie aus der folgenden Übersicht hervorgeht. Die Zahl der Anträge beinhaltet dabei sowohl Miet- als auch Lastenzuschuss und unterscheidet nicht zwischen Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträgen: Jahr Anträge auf Wohngeld Bewilligungen 2006 107.624 60.322 2007 80.275 48.073 2008 71.774 44.330 2009 118.017 69.937 2010 101.080 71.243 Die Höhe des durchschnittlich ausgezahlten Wohngeldes (Miet- und Lastenzuschuss) stieg dabei von 75 Euro im Jahr 2006 auf 108 Euro im Jahr 2010 an. Hingegen kam es im Haushaltsjahr 2011 durch eine Änderung des Wohngeldgesetzes aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes des Bundes 2011 zu einem Absinken des Bedarfs. Diese zum Jahrenbeginn 2011 in Kraft getretene Änderung beinhaltete die Streichung der Heizkostenkomponente i.S.d. § 12 Abs.6 WoGG (alte Fassung). In ihrer Folge rechnet das Land Brandenburg mit einer Verringerung der Wohngeldbeträge und der Zahl der Wohngeldempfänger im Land Brandenburg.

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