ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR LEITUNGSRECHTE – EINE ERFOLGREICHE ZWISCHENBILANZ

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Die Versorger von Gas, Strom, Wasser, Verkehr und Telekommunikation müssen sich in den neuen Ländern zur Sicherung ihrer Leitungen Grunddienstbarkeiten in die Grundbücher der betroffenen Grundstückseigentümer eintragen lassen. Da diese Leitungen aus DDR-Zeiten meist nicht im Grundbuch gesichert waren, hat der Gesetzgeber mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) für Klarheit gesorgt. Danach besteht für die Eintragung der Leitungsrechte ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Allerdings muss hierfür auf Antrag des Grundstückseigentümers eine angemessene Entschädigung gezahlt werden. Viele Eigentümer haben in den letzten Monaten Post von ihrem Grundbuchamt oder direkt von den Versorgern bekommen. Die Treuhandstelle des Verbandes Berliner und Brandenburgischer Wohnungsunternehmen GmbH (BBT) begleitet seit mehreren Jahren über 50 Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern bei der Ermittlung und Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. Naturgemäß gehen die Vorstellungen über die Marktüblichkeit zwischen den Versorgern und den betroffenen Eigentümern weit auseinander. Zur Unterstützung der Wohnungsunternehmen bei dieser Thematik hatte der BBU bereits im Dezember 2009 und März 2010 zusammen mit der BBT und den Versorgern Berliner Wasser Betriebe und GASAG zwei gut besuchte Verbandskonferenzen für die Mitgliedsunternehmen des Verbandes durchgeführt, die auch bereits erste Erfolge in der Abwicklung der Verfahren gezeigt haben. Der  Bereich Corporate Finance der BBT auf Wunsch die gesamt Abwicklung dieser Vorgänge von der ersten Prüfung und Abforderung von Entschädigungsangeboten über die Verhandlungen mit den Versorgern bis hin zur Überwachung der Auszahlung der Entschädigungsleistungen. Dabei konnten inzwischen mehr als 1.000 Einzelfälle mit Entschädigungssummen im zweistelligen Millionenbereich endverhandelt und erfolgreich abgeschlossen werden. Auf Grundlage der Erfahrungen und des Know Hows im Bereich der Immobilienbewertung konnte die BBT weit mehr als die Hälfte aller ursprünglichen Angebote deutlich zum Vorteil der betroffenen Wohnungsunternehmen nachverhandeln.Ansprechpartner:Sven RudolphProkurist der BBT GmbHTelefon: 030 / 26006164E-Mail: sven.rudolph@bbt-group.de

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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