ENTFERNUNG EINER PARABOLANTENNE BEI TV-EMPFANG VIA INTERNET

PDF
Können ausländische Fernsehprogramme über Internet empfangen werden, kann der Vermieter die Entfernung einer vom Mieter an der Hausfassade angebrachten Parabolantenne verlangen. Dies hat das Amtsgericht Wedding hat mit Urteil vom 20. Mai 2010 (22a C 308/09) entschieden Das AG Wedding geht der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgend zunächst davon aus, dass das aus Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG folgende Recht des Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, gleichrangig neben dem aus Artikel 14 GG resultierenden Grundrecht des Vermieters als Eigentümer steht. Die erforderliche Abwägung, ob das Informationsrecht des Mieters das Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt, sei auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls zu treffen.Im zu entscheidenden Fall musste sich der Mieter entgegenhalten lassen, dass sämtliche von ihm aufgeführten Programme auch über Internet empfangbar waren. Es sei allgemein bekannt, dass neue technische Möglichkeiten einen problemlosen Empfang ermöglichen, dass Sendeanstalten ihre Sendungen per Videostream, also mittels einer Übertragung komprimierter Video- und Autodateien, per Internet anbieten oder über diese Leitungen Sendungen eingespeist werden können. Dass dies für den Mieter mit unzumutbaren Kosten oder Aufwand verbunden wäre, war nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen worden. Die pauschal aufgeworfenen Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der übertragenen Signale wurden nicht belegt. Der allgemein gehaltene Hinweis auf die Möglichkeit von Zensur im Internet reiche nicht aus, so das Gericht. Eine ansprechende Bildqualität könne ohne nennenswerte Probleme erreicht werden, indem der PC mit einen Fernsehgerät verbunden werde. Anmerkung des BBUDie Entscheidung wird ausdrücklich begrüßt, da durch sie der mancherorts zu beobachtende Parabolantennenwald zukünftig noch stärker eingeschränkt werden könnte, indem die Mieter auf den Internet-Empfang ausländischer TV-Programme verwiesen werden. Ähnlich hat das AG Wedding auch mit Urteil vom 16. Juli 2010 (16 C 457/09) entschieden. Urteil des AG Wedding vom 20.05.2010 Urteil des AG Wedding vom 16.07.2010

Downloads

18E479E_05-11%20Entfernung%20Parabolantenne%20Anlage%201
PDF
162
18E47A2_05-11%20Entfernung%20Parabolantenne%20Anlage%202
PDF
162

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122