Am 28. Oktober nahm der Bundestag eine Reihe energiepolitischer Weichenstellungen vor. So wurde neben der Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke u.a. das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" in geänderter Fassung angenommen.
Das mit 321 Ja-Stimmen bei 271 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossene Gesetz sieht vor, dass das Sondervermögen aus drei Quelle gespeist werden soll: Abschöpfung eines Teils der zusätzlichen Erlöse aus der Laufzeitverlängerung (dazu ist noch eine vertragliche Vereinbarung mit den Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke in Deutschland zu treffen), 2011 bis 2016: Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer Ab 2013: Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen Die Bereitstellung der Mittel für das Sondervermögen ist jedoch noch nicht sicher, da die Oppositionsparteien gegen die am gleichen Tag beschlossene Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke und die an diese gekoppelte Einführung einer Brennelementesteuer vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. Energiekonzept der Bundesregierung soll umgesetzt werdenAm gleichen Tag beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossen, das Energiekonzept der Bundesregierung umzusetzen und den "Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien" zu beschreiten. Der Bundestag nahm zugleich das "Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" mit einem Monitoring und Zwischenbericht zum Zehn-Punkte-Sofortprogramm zur Kenntnis. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses. Gegen das Votum der Koalition bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der SPD ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, ihr Energiekonzept zurückzuziehen. Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen Mit 309 Ja-Stimmen bei 260 Nein-Stimmen beschloss der Bundestag darüber hinaus am 28. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsbegleitgesetz 2011 in geänderter Fassung. Er folgte dabei einer Empfehlung des Haushaltsausschusses. Die Änderungen betreffen u.a. das Energiesteuergesetz, in dem die vorgesehene Ausnahme bei der Gewährung der Steuerbegünstigung für die Fernwärme-Versorgung gestrichen wurde. Die Steuerbegünstigung für Wärmelieferung war auch für energieeffizientes Contracting bereits im Entwurf gestrichen und nicht wieder korrigiert worden.
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