Bezüglich der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Novelle des Energieeinsparungsgesetzes hat die Wohnungswirtschaft erneut gefordert, dass es sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nur um eine 1:1 Umsetzung handeln könne. Dies betonte GdW-/BBU-Referent Siegfried Rehberg im Rahmen einer Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 15. Juni.
Zwar unterstützten der GdW und seine Regionalverbände nachdrücklich die Klimaziele der Bundesregierung und eine zügige Verabschiedung der Novelle. Ein entscheidender Punkt sei jedoch, dass ein eindeutiger Hinweis aufgenommen werde, wonach ein Energieausweis nur zur Information diene und keine Rechtswirkungen für Mietverhältnisse oder Kaufverträge habe. "Die Modernisierung des Gebäudebestandes und die Senkung der Betriebskosten sind für die in den GdW-Regionalverbänden organisierten Unternehmen seit langem von großer Bedeutung", kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag. So investierten sie von 1993 bis 2003 für Modernisierungen 54 Milliarden oder durchschnittlich 8.000 Euro pro Wohneinheit. Durch aktives Betriebskostenmanagement konnten sie den Anstieg der Nebenkosten trotz steigender Tarife und Gebühren in weiten Teilen der Bestände wesentlich abschwächen oder die Betriebskosten sogar senken. Modernisierungsentscheidungen müssten die Unternehmen jedoch auch vor dem Hintergrund des ökonomisch Machbaren treffen, so Freitag.Eine klare 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung sei die Voraussetzung für eine Energieeinsparverordnung, die mit angemessenen Übergangsfristen ab 2007 Energieausweise auch für bestehende Gebäude einführt. Diese müssten einfach und kostengünstig für Gebäudeeigentümer und transparent für Mieter, Käufer und Besucher öffentlicher Gebäude sein. Dazu habe der GdW mit dem verbrauchsbasierten Energieausweis in der Vergangenheit einen praktikablen Vorschlage gemacht. Er sei enttäuscht, dass man viele gute Anregungen auch seines Verbandes nicht aufgenommen habe, so Siegfried Rehberg vor dem Ausschuss. GdW-Stellungnahme: Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages am 15.06.2005
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