Die Verwaltungsrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen als Ersatzwohnraum im Rahmen des Stadtumbaus (kurz: Verwaltungsvorschrift Ersatzwohnraumförderung) ist vom Kabinett der sächsischen Landesregierung beschlossen worden.
Gegenüber dem Gesetzentwurf des EnEG vom März 2005 sind mehrere für die Wohnungswirtschaft wesentliche Änderungen vorgenommen worden. So wurde in das Energieeinsparungsgesetz aufgenommen, dass Energieausweise lediglich der Information dienen und dass begleitende Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz kostengünstig - im Sinne von wirtschaftlich vertretbar - sein müssen. Weiter wurde die Höhe des Bußgeldes im Sanktionsfall vermindert. Ausdrücklich hingewiesen wird im Gesetzentwurf auch darauf, dass Energieausweise im Gebäudebestand sowohl auf Bedarfs- als auch auf Verbrauchsgrundlage erstellt werden können. Damit sind die Vorschläge und Anregungen der Wohnungswirtschaft, die in mehreren Stellungnahmen, vielen Gesprächen und in der Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss immer wieder kommuniziert wurden, letztendlich angemessen berücksichtigt worden. Die Beratung des EnEG im Bundesrat ist für den 8.Juli angesetzt. Es wird erwartet, dass der Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmt. Alle Details der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, also auch die konkrete Ausgestaltung der Energieausweise für den Gebäudebestand, wird erst die Novellierung der Energieeinsparverordnung enthalten. Der Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung wurde auf den Herbst dieses Jahres vertagt und ist für den November zu erwarten. Der Text des EnEG wird, sobald er vorliegen wird, im Internetangebot des BBU zur Verfügung gestellt werden.