ENERGIEAUSWEISE IM GEBÄUDEBESTAND: EINE AUFGABE FÜR DIE NEUE LEGISLATURPERIODE

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Die Einführung von Energieausweisen wird erst im Nachgang der Bundestagswahl von der neuen Bundesregierung zur Diskussion gestellt werden. Zur Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand hat das Energieeinsparungsgesetz zwei Methoden zur Verfügung gestellt. Wie die Ausweise aber konkret ausgestaltet werden, wird erst der Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung regeln. Dessen Veröffentlichung wird vom BBU und GdW erst nach der Regierungsbildung, also zum Ende des Jahres 2005, erwartet. Bis dahin sind alle Spekulationen über die konkreten Anforderungen der Energieausweise müßig. BBU und GdW werden sich auch weiterhin für der Wohnungswirtschaft gerecht werdende Verfahren einsetzen.