Berlin – "Unsere Mitgliedsunternehmen haben für alle Wohnungen, für die das gesetzlich seit dem 1.7.2008 vorgeschrieben ist, Energieausweise erstellen lassen." Das erklärte Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). In der Praxis zeige sich aber: Das Interesse von Mietinteressenten am Energieausweis sei gering.
Seit 1.7.2008 muss der Energieausweis allen zugänglich gemacht werden, die sich für Miete oder Kauf von Objekten in Wohngebäuden interessieren, die bis 1965 errichtet wurden. "Das ist bei unseren Berliner Mitgliedsunternehmen mit ihren rund 700.000 Wohnungen auch der Fall. Der Energieausweis kann Miet- und Kaufinteressenten auf Verlangen zugänglich gemacht werden." Für Immobilien, die nach 1965 gebaut wurden, gelte als Stichtag der 1. Januar 2009. Für denkmalgeschützte Wohngebäude bestehe keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. "Viele Miet- oder Kaufinteressenten wissen gar nicht, was sie mit dem Energieausweis anfangen sollen", so Burkardt. Nach wie vor richte sich das Hauptinteresse der meisten Interessenten auf das Vorhandensein eines Balkons oder die Ausstattung von Küche und Bad. Wenn sich potenzielle Mieter oder Käufer für den Energieausweis interessierten, dann meist im Hinblick auf die zu erwartenden Heizkosten. Burkardt: "Der Energieausweis sagt aber nichts darüber aus, wie die Heizkosten nach Einzug in eine Wohnung tatsächlich ausfallen werden. Heizkosten hängen ganz wesentlich vom Heizverhalten des Mieters und von der Entwicklung der Energiepreise ab." Hier müsse noch viel Informationsarbeit geleistet werden, um Missverständnissen zu begegnen: "Der Energieausweis gibt lediglich einen Anhaltspunkt, mit welchem energetischen Aufwand in einem Haus normale Raumtemperaturen hergestellt werden können." > Energieausweis: Was ist das, was sagt er aus? Der Energieausweis informiert Miet- und Kaufinteressenten über die Gesamtenergieeffizienz eines Wohngebäudes. Darunter versteht man die Energiemenge, die tatsächlich für Heizung verbraucht oder veranschlagt wird. Grundlage der Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz sind die bauliche Qualität eines Wohngebäudes sowie das durchschnittliche Heizverhalten seiner Nutzer. Es gibt bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise. Der Energieausweis wird jeweils für ganze Gebäude erstellt, nicht für die einzelne Wohnung. Der Energieausweis wurde durch die EU eingeführt, um die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden vergleichbar zu machen. Damit soll er Interessenten eine zusätzliche Entscheidungshilfe vor Kauf oder Miete einer Wohnung oder eines Hauses an die Hand geben. In bestehenden Mietverhältnissen müssen Energieausweise nicht zugänglich gemacht werden. > Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?Ein Mietinteressent muss den Energieausweis bis spätestens vor Abschluss des Mietvertrages zugänglich gemacht bekommen haben. Ein Anspruch auf Herausgabe des Energieausweises oder einer Kopie besteht nicht. Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.