ENERGIEAUSWEIS - AKTUELLER ZWISCHENSTAND

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Es ist zurzeit ruhig geworden um die Energieeinsparverordnung und den Energieausweis. Aber im Hintergrund laufen die Abstimmungen der Ministerien weiter und aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die neue Energieeinsparverordnung und damit der Energieausweis für den Gebäudebestand werden mit Sicherheit eingeführt. Die Entwurfsfassung der Energieeinsparverordnung vom April 2006 ist inzwischen in der Fachwelt bekannt und liegt auch dem BBU vor. Sie zeigt im Wesentlichen, wie die Umsetzung geplant ist. Diese Fassung hat jedoch noch nicht die Zustimmung des Umweltministers und wird sich deshalb in einigen Punkten noch verändern. Dies betrifft insbesondere die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasiertem Energieausweis. Hier wird wohl doch eine Größengrenze eingeführt. Bis zu einer bestimmten Größe ist dann nur ein bedarfsbasierter Energieausweis zulässig, für größere Gebäude kann der Eigentümer selbst entscheiden, ob er einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis erstellt bzw. erstellen lässt.Ein mit allen Ministerien abgestimmter Referentenentwurf der EnEV kann jederzeit, auch während der parlamentarischen Sommerpause, erscheinen, da das Parlament am Erlass von Verordnungen nicht direkt beteiligt ist. Nach Erscheinen des Referentenentwurfs werden vier bis acht Wochen Zeit zur Prüfung sein, wahrscheinlich wird eine öffentliche Anhörung dazu stattfinden. Weiter muss der Bundesrat der EnEV zustimmen. Wir werden über den weiteren Prozess laufend informieren.