ELEKTRONISCHES HANDELSREGISTER BERLIN ZIEHT NACH EINEM JAHR LAUFZEIT ERSTE BILANZ

PDF
Seit Juni 2004 ist in Berlin das automatisierte Register- und Auskunftsverfahren (AUREG) in Betrieb. Mit ihm werden das Handels-, Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister sowie künftig auch das Vereinsregister elektronisch geführt. Bisher wurde der gesamte Bestand des Handels- und des Partnerschaftsregisters mit rund einer Million papiergestützten Registerblättern digitalisiert. Durch das System, das eine Gemeinschaftsentwicklung der Justizverwaltungen von Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen ist, hat sich nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz der Zeitaufwand für Handelsregistereintragungen von vormals mindestens vier Wochen auf durchschnittlich drei bis fünf Tage reduziert.Derzeit bereitet Berlin den Online-Abruf der elektronisch gespeicherten Registerblätter vor, sodass sich zukünftig jedermann rund um die Uhr vom eigenen PC aus über die Inhalte der Registerblätter und die wichtigsten Unternehmensdaten informieren kann. Damit werde ein entscheidender Zwischenschritt zur vollelektronischen Registerführung erreicht, so die Senatsverwaltung. Die vollelektronische Registerführung, wie sie nach EU-Vorgaben bis zum 1. Januar 2007 zu erfolgen hat, wird Auskünfte über weitere Handelsregisterdaten (z.B. Gesellschafterlisten und -verträge) ermöglichen. Darüber hinaus erarbeitet der Entwicklungsverbund AUREG zur Zeit Programmvorgaben, um künftig auch Anträge in elektronischer Form entgegennehmen und so bei der Registerführung gänzlich auf Papier verzichten zu können. Damit ginge AUREG über die EU-Vorgaben hinaus, um die Arbeitsabläufe im Register noch effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.