ELEKTRONISCHE REGISTERAKTE IN HANDELS-, GENOSSENSCHAFTS- UND PARTNERSCHAFTSREGISTERSACHEN

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Die Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Anordnung zur Führung der elektronischen Registerakten in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen vom 27. Mai 2010 wurden neu gefasst und sind im Amtsblatt Berlin, Nr. 23, am 11. Juni 2010 auf der Seite 870 f veröffentlicht worden. Die Anordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. In der Anordnung sind die elektronische Aktenführung, der Umgang mit eingehenden Papierdokumenten und der Einsatz von qualifizierten Signaturen geregelt. Text der Anordnung

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