EINSTIMMIGES VOTUM FÜR ENERGIEAUSWEIS

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Der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat am 29. Juni einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein Energieeinsparungsgesetz in geänderter Fassung gebilligt. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung von Energieausweisen, die Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz von Gebäuden enthalten sollen. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Energieeinsparung an Gebäuden um. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung differenzierter Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäuden mit sehr unterschiedlichem Nutzungsprofil. Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht besonders zu begrüßen: In das Energieeinsparungsgesetz wurde ein Passus aufgenommen, wonach Energieausweise lediglich der Information dienen und dass begleitende Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz kostengünstig sein müssen. Weiter wurde die Höhe der Bußgelder im Sanktionsfall vermindert. Ausdrücklich weist der Gesetzentwurf auch darauf hin, dass Energieausweise im Gebäudebestand sowohl auf Bedarfs- als auch auf Verbrauchsgrundlage erstellt werden können. Damit konnte sich die Wohnungswirtschaft mit ihren zentralen Forderungen durchsetzten, die der GdW-/BBU-Referent Siegfried Rehberg zuletzt in einer Ausschussanhörung am 15. Juni nochmals vorgetragen hatte. Mit der getroffenen Regelung sei ein Höchstmaß an Transparenz erreicht, hieß es aus dem Ausschuss. Außerdem schaffe sie gleiche Marktbedingungen für die Wirtschaft innerhalb der Bundesrepublik. Nun müsse trotz der schwierigen politischen Gesamtsituation im Herbst die Arbeit für den Energiepass möglichst schnell wieder aufgenommen werden, damit der Pass zum 1. Januar 2006 eingeführt werden könne. GdW-Präsident Lutz Freitag lobte ausdrücklich den fairen Verlauf der Beratungen mit den Verbänden und der Wohnungswirtschaft. Die Politik habe gezeigt, dass sie im Konsens zu sachgerechten Lösungen kommen könne.