EINIGUNG ÜBER ZUKÜNFTIGE ENERGIEAUSWEISE – MEHRZAHL DER HAUSEIGENTÜMER KANN ZWISCHEN AUSWEISVARIANTEN WÄHLEN

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Am 26. Oktober hat sich die Koalition bezüglich des künftigen Energieausweises für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) darauf geeinigt, dass bis zum 31. Dezember 2007 die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude bestehen soll. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und Ende 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat den zwischen dem beteiligten Bau-, Wirtschafts- und Umweltministerium gefundenen Kompromiss zur Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand als vertretbare Lösung begrüßt. Zwar enthalte der Kompromiss nicht die von der Bundesvereinigung geforderte uneingeschränkte Wahlfreiheit für alle Hauseigentümer, mit der die wirtschaftlich sinnvollste Lösung erzielt worden wäre. Dennoch geht der Kompromiss in die richtige Richtung: Auch der BBU kann den gefundenen Kompromiss mittragen. Details müssen allerdings nach verbessert werden.Das Modell sieht ab dem 1. Januar 2008 für Eigentümer von Gebäuden, die ab 1978 erbaut wurden, die Wahlmöglichkeit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante vor. Lediglich für Gebäude mit einem Baujahr vor 1978 und weniger als fünf Wohnungen wird der Bedarfausweis zur Pflicht. BBU und GdW verweisen darauf, dass jeder Eigentümer kleinerer Gebäude seine Pflicht erfüllt, der sich noch 2007 den günstigen Verbrauchsausweis ausstellen lässt. Er darf diesen Energieausweis zehn Jahre lang Miet- und Kaufinteressenten vorlegen. Die große Mehrzahl der Wohngebäude in den Mitgliedsunternehmen des BBU kann sich auf den kostengünstigen und praxisgerechten Verbrauchsausweis konzentrieren. BBU und GdW werden bei der anstehenden Verbände- und Länderanhörung die Lösung von noch zu aufwendigen Detailregelungen anstreben.