EINIGUNG ÜBER GEBÄUDEEFFIZIENZ-RICHTLINIE

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Die EU-Mitgliedstaaten haben 14. Januar den Kompromiss zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat von Seiten des Rates politisch abzuschließen und die Energieeffizienz von Gebäuden europaweit zu verbessern. "Der gefundene Kompromiss vermeidet unnötige Kosten und Bürokratie." kommentierte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die Einigung. Der Kompromiss bekräftige den Grundsatz des deutschen Energiesparrechts, dass vorgeschriebene Mindeststandards wirtschaftlich sein müssen. Gleichzeitig sei er aber in entscheidenden Punkten ambitionierter als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag. "So können europaweit enorme Energieeffizienzpotentiale gehoben werden. In Deutschland sind am Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Gebäudestandards bereits seit Jahren Praxis. Für Eigentümer in Deutschland ändert sich daher zunächst einmal nichts."Wesentliche Neuregelungen In Zukunft setzen die Mitgliedstaaten nationale Mindeststandards fest. Diese gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie z.B. des Daches. Dies entspricht der in Deutschland seit langem geltenden Praxis. Die nationalen Standards sollen sich dabei an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende nationale Systeme wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden. Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) müssen alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt erhalten. Damit werden unnötige Kosten für Eigentümer vermieden. In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden.Die Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei bis drei Jahren angewandt werden.