Am 10. Juni haben sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf ein neues Energiewirtschaftsgesetz geeinigt. Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und auf dem Gasmarkt sorgen soll. Es kann nunmehr zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Das Gesetz weitet, wie der BBU mehrfach berichtete, die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation auf die Strom- und Gasnetze aus. Die Behörde soll den Netzbetreibern Höchstpreise für die Durchleitungsgebühren vorschreiben, die Energiekonzerne bei der Nutzung des Netzes eines Konkurrenten zahlen müssen. Dies soll den gegenwärtig auf vielen regionalen Märkten anzutreffenden Monopolstrukturen entgegenwirken, für mehr Wettbewerb und sinkende Preise sorgen. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände hatten im Vorfeld mehrfach Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. So fehle eine Vorab-Genehmigung der Tarife ebenso wie eine wirksame Anreizregulierung der Netzentgelte. Die größten Defizite lägen jedoch im Bereich der Gasversorgung. Für die Wohnungswirtschaft seien folgende Punkte von besonderer Bedeutung: Ermöglichung von Wettbewerb auch im Regelenergiemarkt Schaffung von mehr Freiraum für die RegulierungsbehördeVerbesserung der Missbrauchsaufsicht über die Preise der Grund- und Ersatzversorgungschnellere Liberalisierung des MesswesensSicherung von mehr Transparenz für alle MarktteilnehmerGenehmigungspflicht für Strom- und Gas-Netzentgelterhöhungen bis zum Beginn der AnreizregulierungMissbrauchsverfahren für Netzentgelterhöhungen von Inkrafttreten des GesetzesEntwicklung eines praktikablen Anreizregulierungskonzeptes für Strom und Gaskeine Erhebung von Baukostenzuschüssenstärkere Liberalisierung von Netzanschlussbedingungen