Unternehmen, die sich in Berlin ansiedeln wollen oder Formalitäten mit Berliner Behörden zu regeln haben, erhalten ab Januar 2010 den sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner zur Seite. Er soll Unternehmen beraten und informieren, notwendige Formalitäten regeln und Genehmigungsverfahren begleiten. Damit entfällt für Unternehmen der Zwang, für Genehmigungen selbst durch mehrere Amtsstuben laufen zu müssen.
Gleichzeitig wird das Erlangen von Genehmigungen erleichtert, indem z.B. auf die Vorlage von Originalen wie bei Zeugnissen verzichtet wird oder vergleichbare Genehmigungen von anderen Stellen in Deutschland anerkannt werden. Auf diese Weise sollen Genehmigungsverfahren einfacher und schneller werden, Unternehmen sollen Zeit und damit Geld sparen.Der Einheitliche Ansprechpartner wird in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen eingerichtet. Durch Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, der Handwerkskammer Berlin, der Berlin Partner GmbH und dem DGB - Bezirk Berlin-Brandenburg – ist er in der Lage, Unternehmen auch allgemeine Standortinformationen zu geben, bei betriebswirtschaftlichen Fragen weiterzuhelfen oder auch Arbeitnehmern Informationen über Arbeitsrecht, Arbeitsschutz oder Sozialrecht zu erteilen. Damit haben Unternehmen zusätzlich die Möglichkeit, alle wesentlichen Informationen und Kontakte über diese eine Servicestelle zu erhalten.Hintergrund des am 9. Juni vorgelegten Gesetzentwurfs ist die bis zum 28. Dezember 2009 notwendige Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. In ihr fordert die EU fordert von den Mitgliedsstaaten die Anpassung der rechtlichen Grundlagen und die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners. Ursprünglich sollte dieser nur EU-Ausländern zur Verfügung stehen. Damit Inländer nicht schlechter gestellt sind, hatten die Wirtschaftsminister der deutschen Länder beschlossen, diesen Service für in- wie ausländische Unternehmen anzubieten.Parallel dazu wird im Land Berlin die Möglichkeit ausgebaut, Genehmigungen per Internet zu beantragen bzw. die Formalitäten elektronisch abzuwickeln. Hierfür ist es notwendig, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und weitere Formulare elektronisch zur Verfügung zu stellen. Damit können Unternehmer vom Schreibtisch aus Formalitäten regeln, Informationen erhalten oder Anträge stellen. Auch diese elektronisch gestellten Anträge werden durch den Einheitlichen Ansprechpartner koordiniert, der auf eine reibungslose und zügige Erledigung hinwirkt.