Am 27. Januar 2005 ist die Verordnung über die maschinelle Führung des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters im Land Brandenburg in Kraft getreten.
Die Verordnung über die maschinelle Führung des Handels, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters (Register-Automations-Verordnung – RegAutV) vom 10. Januar 2005 ist am 27. Januar 2005 im Land Brandenburg in Kraft getreten. Entsprechend § 1 der Verordnung werden das Handelsregister,das Genossenschaftsregisterdas Partnerschaftsregister sowie die zu ihrer Führung erforderlichen Verzeichnisse bei den für ihre Führung zuständigen Amtsgerichten in maschineller Form als automatisierte Dateien angelegt und geführt. Die maschinell geführten Registerblätter treten an die Stelle der jetzt in Papierform geführten Registerblätter. Die Anlegung beginnt, soweit beim jeweiligen Amtsgericht die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen. Soweit die automatisierten Dateien geführt werden, können diese Daten an andere Amtsgerichte übermittelt und auch dort zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken bereitgehalten werden, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 26. Januar 2005 liegt im .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzestext
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