DSTGB: KOMMUNEN FÜR EUROPA UNVERZICHTBAR

PDF
Der Europaausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes tagte am 14./15.05.2007 in Dülmen. Kommunalpolitiker aus ganz Deutschland kamen zusammen, um die politischen Forderungen der Städte und Gemeinden an die Europäische Union zu formulieren. Europäische Verfassung und KommunenDer Europaausschuss appellierte an den Bund, den europäischen Verfassungsprozess entschlossen voranzutreiben. Hintergrund sei, dass die EU-Verfassung erstmals eine ausdrückliche Anerkennung und Stärkung der kommunalen Rechte in Europa mit sich bringe. Dabei sei besonders wichtig, dass die im EU-Verfassungsvertrag vorgesehenen Rechte der Kommunen – wie zum Beispiel die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts – auch in einer überarbeiteten europäischen Verfassung beibehalten würden.Europäisches Wirtschaftsrecht und kommunale SelbstverwaltungEin praktisches Beispiel für die Wichtigkeit der Anerkennung kommunaler Rechte in Europa sei die kommunale Dienstleistungserbringung. Die völlig überzogene Interpretation des europäischen Binnenmarktrechts behindere zum Beispiel die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden miteinander oder auch den Ausbau der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Gerade die interkommunale Zusammenarbeit als bewusste Alternative zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben berge erhebliche Effizienzpotenziale für die kommunale Dienstleistungserbringung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft. Hier greife die EU durch unnötige Vorgaben viel zu sehr ein. Außerdem seien die europäischen Vorgaben für die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand auf der einen Seite und der Privatwirtschaft auf der anderen Seite viel zu starr und für die Praxis untauglich. Daher sei hier dringend eine Flexibilisierung erforderlich.EU-Förderung und KommunenWeiterhin befasste sich der Europaausschuss mit den für die Städte und Gemeinden interessanten Fördertöpfen der Europäischen Union und deren neuen Systematik. Die bisherige so genannte "Zielgebietsförderung", die zum Beispiel für große Teile des Ruhrgebiets galt, werde seit Anfang 2007 in dieser Form nicht mehr fortgeführt. Konzeptionell neu sei, dass regionale Entwicklungsprojekte auch außerhalb der bisherigen Zielgebiete förderfähig seien. Die europäischen Regionalfördertöpfe böten für den festgelegten Zeitraum 2007 – 2013 viele Chancen für regionale Entwicklung. Diese müssten nun auch von den Kommunen aufgegriffen und entwickelt werden.