Unternehmen können auf vielfältige Weise teilnehmen, d.h. bürgernahe Veranstaltungen selbst gestalten, z.B. Ausstellungen, Mieterfeste, Eröffnungen bzw. Richtfeste für neue Vorhaben. Das Zusammenwirken mit ohnehin geplanten Initiativen der Kommunen, von Quartiersmanagements etc. kann dabei hilfreich sein. Der konkrete Tag der jeweiligen Initiative muss nicht der 13. Mai 2017 selbst sein, sondern kann auch im Umfeld von ca. 4 Wochen liegen.
Die Anmeldung von Veranstaltungen zum Tag der Städtebauförderung sollte bis zum 31. März über die Kommunen erfolgen. Wohnungsunternehmen sollten deshalb an ihre jeweilige Kommunen herantreten, um Veranstaltungen, Pressearbeit etc. abzustimmen.
Unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de finden Sie Hinweise für die Anmeldung, Übersichten über Praxisbeispiele und Anregungen für die Gestaltung. Im Download finden Sie zudem das Informationspapier “Tag der Städtebauförderung Kompakt“.
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Besonderer Vertreter, Bereichsleiter und Pressesprecher