Im Mai 2009 ist die novellierte DIN 1946-6 (DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung) erschienen. Diese Norm gilt für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten). Sie legt Anforderungen an Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme fest.
Die Norm behandelt die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltungder notwendigen Lüftungs-Komponenten bzw. Geräte. Sie berücksichtigt bauphysikalische, lüftungstechnische, hygienische sowie energetischeGesichtspunkte.Entgegen teilweise verbreiteter Ansichten fordert die DIN keinen prinzipiellen Einsatz von Lüftungstechnik (ventilatorgestützte Lüftung). Sie beschreibt vielmehr auch die Randbedingungen, unter denen eine freie Lüftung Anwendung finden kann (die Systeme der Wohnungslüftung sind im Überblick in Abb. 1 angegeben). Entsprechend DIN muss jedoch für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein Lüftungskonzept erstellt werden. Die DIN wendet sich also nicht an Bestandsobjekte, die nicht modernisiert werden.Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist entsprechend der DIN dann lüftungstechnisch relevant, wenn im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtetwerden.Das Lüftungskonzept nach DIN umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems.Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.Lüftungstechnische Maßnahmen sind in einer Nutzungseinheit dann erforderlich, wenn der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz (z. B. werden in der DIN für eine Wohnung mit 70 m² Wohnfläche 30 m³ Außenluft pro Stunde und Wohnung (hoher Wärmeschutz) bzw. 40 m³ pro Stunde und Wohnung (geringer Wärmeschutz) als Mindestwert für den Feuchteschutz angegeben.) den Luftvolumenstrom durch Infiltration überschreitet. Im Falle freier Lüftung bedeutet das, die Lüftung zum Feuchteschutz ohne Nutzerunterstützung (d.h. ohne manuelles Fensteröffnen) sicherzustellen. Dies erfolgt durch die Infiltration über die Undichtheit der Gebäudehülle und gegebenenfalls durch Auslegung und Ausführung von notwendigen Außenluftdurchlässen (ALD) bzw. von Lüftungsschächten.Alternativ kann ventilatorgestützte Lüftung zum Einsatz kommen. Deren Vorteil besteht u.a. darin, dass der Luftwechsel nutzerunabhängig sichergestellt wird.Ein technisches Fachgespräch im BBU hat noch einmal die Wichtigkeit lütungstechnischer Überlegungen zur Vermeidung von Schimmelpilz gezeigt. Vorgestellt wurde eine wohnungsweise Lösung einer Zu- und Abluftanlage, die eine Abhänghöhe im Flur von nur 15 cm benötigt. Der Vorteil eine wohnungsweisen Lüftungsanlage besteht darin, dass sie auch einzeln für eine Wohnung, z.B. im Zuge eines Mieterwechsels, eingebaut werden kann. Auch werden Schwierigkeiten in den Bereichen Brandschutz und Schallschutz, die sich bei gebäudezentralen Anlagen ergeben können, vermieden. Siehe auch BBU-Nachrichtenportal vom 26.06.2009.Abbildung: Systeme der Wohnungslüftung nach DIN 1946-6