DIN BERÜCKSICHTIGT DIE ARGUMENTE DER WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND LEHNT NORMUNGSANTRAG FÜR RADONGESCHÜTZTES BAUEN UND SANIEREN AB

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Am 26. Oktober 2011 fand im Deutschen Institut für Normung (DIN) die Beratung zum Normungsantrag "Radongeschütztes Bauen und Sanieren bestehender Gebäude" statt. Aufgrund der Tatsache, dass keine Grenzwerte für die Radonkonzentration in Innenräumen bestehen und nicht zuletzt aufgrund der Argumentation des GdW hat der Ausschuss mit überwiegender Mehrheit beschlossen, dem Normungsantrag nicht zuzustimmen. Im Juli 2011 hatte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Antrag auf Schaffung von DIN-Normen zu Radon in Gebäuden gestellt. Insbesondere sollten Normen zum radongeschützten Bauen und zur Sanierung bestehender Gebäude geschaffen werden. Unter anderem die Bundesarchitektenkammer und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hatten sich gegen die Einrichtung eines solchen Normungsvorhabens gewandt und dies damit begründet, dass zum Radonschutz, insbesondere beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden, ausreichende und anerkannte Informationen zur Verfügung stehen. So liegen beispielsweise vom Bundesumweltministerium und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Radon-Merkblätter vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat ein Radon-Handbuch herausgegeben, und auch die Unterlagen der jährlichen zum radonsicheren Bauen in Sachsen seit 2005 geben hilfreiche Hinweise.Darüber hinaus hatten die wohnungswirtschaftlichen Verbände argumentiert, dass der Radonschutz innerhalb der Länderhoheit fachlich effektiv und kostengünstig erfolgen kann, soweit ein solcher Bedarf regional besteht. Insofern  würde eine zusätzliche DIN keinen Gewinn an Informationen oder Handlungsunterstützung im Vergleich zur derzeitigen Situation bieten. Allerdings bestehen auf europäischer Ebene Bestrebungen, den Radonschutz zu verbessern. So wurde am 3. Oktober 2011 der "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung" vorgelegt. Er  entstand, weil die WHO Radonexposition als wichtiges Gesundheitsrisiko einstuft. Die WHO empfiehlt, in Innenräumen eine Radonkonzentration von 300 Bq/m3 nicht zu überschreiten. Der Richtlinienentwurf fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Referenzwerte für die Radonkonzentration in Gebäuden festzulegen und regt die Mitgliedstaaten an, Maßnahmen zur Verringerung der Radonwerte in Wohnräumen zu treffen, die den Referenzwert überschreiten. Des Weiteren sollen die Mitgliedstaaten in radongefährdeten Gebieten die Einhaltung von Bauvorschriften verpflichtend machen, um Radonkonzentrationen zu vermeiden, die den Referenzwert für neue Gebäude überschreiten.Der GdW prüft derzeit, welche Auswirkungen dieser Richtlinienentwurf konkret haben kann und ob sich daraus Prüfpflichten für bestehende Wohngebäude ergeben können, um diesbezüglich auf den Richtlinienentwurf einzuwirken. Über den Fortgang der Entwicklung werden wir weiter in den BBU-Medien berichten.

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