Beschleunigte Asylverfahren für offensichtlich unbegründete Asylbegehren und verstärkte Anstrengungen zur Integration für Flüchtlinge, die länger in Deutschland bleiben entlaste auch die Kommunen, so Lohse.
Die Städte begrüßen, dass der Bund seine Finanzmittel für dieses Jahr von 500 Millionen auf 1 Milliarde Euro aufstockt, ebenso wie die Bereitschaft des Bundes, sich ab dem Jahr 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen.
In die Beratungen über die Unterstützung der Kommunen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollten diese mit einbezogen werden, da sie die Hauptarbeit bei der Aufnahme, Versorgung und der Integration von Flüchtlingen leisten. Das drängendste Problem sei der zusätzliche Bedarf an Wohnungen. Hier erwarten die Städte von Bund und Ländern, dass sie zeitnah bestehende Programme zur Wohnraumförderung ausweiten beziehungsweise bewährte Förderprogramme wieder aufnehmen. Die Zusagen zum Ausbau von Sprach- und Integrationskursen seien hilfreich. Dies gelte auch für die Absicht, bei der Gesundheitsversorgung Kommunen von Verwaltungsaufwand zu entlasten.
Die Städte sehen die Länder gefordert, ihre sehr unterschiedliche Kostenerstattung gegenüber den Kommunen für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen bundesweit zu vereinheitlichen.
Elementar sei das von Bund und Ländern verabredete beschleunigte Verfahren für offensichtlich unbegründete Asylbegehren, die dazu erforderliche Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Absicht, abgelehnte Asylbewerber auch in ihre Heimatländer zurückzuführen. Lohse bedauert, dass der Beschluss keine konkreten Zusagen der Länder enthält, die Kapazitäten ihrer Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich auszubauen. Denn die Kommunen wollen und sollten sich mit ganzer Kraft auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die lange bleiben werden. Das könne nur gelingen, wenn die Verfahren für Menschen insbesondere aus den Westbalkanstaaten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Chance auf Anerkennung als politisch Verfolgte haben, in den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen abgeschlossen werden und abgelehnte Asylbewerber von dort zurückgeführt werden. Damit diese Menschen erst gar nicht an die Kommunen verteilt werden, müssten die Landeseinrichtungen höhere Kapazitäten erhalten. Das könne die Unterbringung in den Kommunen erheblich erleichtern.
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