DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX NIMMT DIE OFFENLEGUNGSVERPFLICHTUNG FÜR VORSTANDSVERGÜTUNGEN AUF

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Zum 12. Juni 2006 wurde die dritte Änderung des Deutschen Governance Kodexes seit dem Jahr 2002 veröffentlicht. Der inhaltliche Schwerpunkt der diesjährigen Änderung liegt in der Anpassung an das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz vom August 2005. Im Kodex wird aufgenommen, dass die Gesamtvergütung jedes Vorstandmitgliedes künftig unter Namensnennung offengelegt wird. Dabei wird die Vergütung nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt, soweit die Hauptversammlung nicht mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat. Die Offenlegung soll in einem Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate Governance Berichtes auch das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in allgemein verständlicher Form erläutert. Ebenso ist künftig die Darstellung der konkreten Ausgestaltung etwa eines Aktienoptionsplanes oder vergleichbarer Gestaltung für Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter vorgesehen, die auch ihren Wert umfassen soll. Bei Versorgungszusagen soll jährlich die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds angegeben werden. Der wesentliche Inhalt von Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied ist anzugeben, wenn die Zusagen in ihrer rechtlichen Ausgestaltung von denen den Arbeitnehmern erteilten Zusagen nicht unerheblich abweichen. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistung enthalten.Der Kodex empfiehlt weiterhin, dass eine normale Hauptversammlung spätestens nach vier bis sechs Stunden beendet sein sollte. Ziel ist es, die Hauptversammlung als wichtiges aktienrechtliches Bestandsorgan wieder stärker ins Bewusstsein zu bringen. Daher sei es sinnvoll, sie zeitlich zu straffen und inhaltlich auf die Beratung der wesentlichen strategischen Fragen des Unternehmens zurückzuführen. Eine ähnlich lautende Empfehlung ist bereits im Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes (UMAG) enthalten.Auf EU-Ebene ist im Wesentlichen nunmehr die Umsetzung der ersten Phase des so genannten "Aktionsplans Corporate Governance" erfolgt. Die EU-Kommission geht nunmehr die mittelfristigen Vorhaben des Aktionsplanes (2006 – 2008) an. Sie beschäftigt sich mit den Prioritäten, die eine transparentere Rechnungslegung betreffen. Künftig sollen die Mitglieder der Unternehmensleitung kollektiv verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Jahresabschlüsse korrekt aufgestellt werden. Als dritte Priorität sieht der Aktionsplan die Aktionärsrechte vor. Es handelt sich vor allem um die Geltendmachung solcher Rechte aus dem Ausland, da die Aktionäre über die reelle Möglichkeit verfügen müssen, mindestens an den Hauptversammlungen teilnehmen und dort abstimmen zu können.Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit Hinweis auf die geänderte Version kann im Internetangebot des BBU als PDF-Datei abgerufen werden. Dazu wird das PDF-PlugIn benötigt. Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12.06.2006

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