Künftig ist der Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts an ausreichende Sprachkenntnisse und eine weitgehend selbstständige Sicherung des eigenen Lebensunterhalts geknüpft. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Flüchtlinge das Daueraufenthaltsrecht nach drei Jahren erhalten.
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes hat die Bundesregierung auch ein neues Internetportal aufgesetzt. www.deutschland-kann-das.de zeigt Beispiele für gelungene Integration. Eine Landkarte mit bundesweit über 230 Integrationsprojekten und Initiativen macht das vielfältige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern deutlich. Es ist auch möglich, eigene Initiativen zu melden. Zudem finden sich auf der Seite alle aktuellen Informationen zum Integrationsgesetz und zur Integrations- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Mit anschaulichen Grafiken, kurzen Videos und zahlreichen Fragen und Antworten erhalten die Nutzer Informationen aus erster Hand.
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