Deutsche Wohnen AG: Anpassung des Wandlungspreises und des Wandlungsverhältnisses für die Wandelanleihe

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Die börsennotierte Deutsche Wohnen AG hat für zwei verschiedene Wandelanleihen den Wandlungspreis und das Wandlungsverhältnis angepasst. Dies gab die Deutsche Wohnen am 6. Juni 2017 bekannt. 

Anpassung des Wandlungspreises und des Wandlungsverhältnisses für die Wandelanleihe der Deutsche Wohnen AG über 800 Millionen Euro, fällig am 26. Juli 2024 (ISIN DE000A2BPB84)

Der Wandlungspreis sowie das Wandlungsverhältnis der Anleihe wurden aufgrund der Dividende in Höhe von 0,74 Euro je Aktie gemäß § 9 Abs. 1 (d), § 9 Abs. 3 und § 9 Abs. 4 der Anleihebedingungen angepasst. Gemäß § 13 der Anleihebedingungen gibt die Deutsche Wohnen AG hiermit bekannt, dass zum 5. Juni 2017 der angepasste Wandlungspreis 48,2967 Euro (vorher 48,5775) beträgt, das angepasste Wandlungsverhältnis 2.070,53484 Aktien je Anleihe entspricht (vorher 2.058,56621 Aktien) und die Referenzdividende unverändert 0,54 Euro beträgt.

Anpassung des Wandlungspreises und des Wandlungsverhältnisses für die Wandelanleihe der Deutsche Wohnen AG über 400 Millionen Euro, fällig am 8. September 2021 (ISIN DE000A12UDH7)

Der Wandlungspreis sowie das Wandlungsverhältnis der Anleihe wurden aufgrund der Dividende in Höhe von 0,74 Euro je Aktie gemäß § 9 Abs. 1 (d), § 9 Abs. 2 (b) und § 9 Abs. 3 der Anleihebedingungen angepasst. Gemäß § 13 der Anleihebedingungen gibt die Deutsche Wohnen AG hiermit bekannt, dass zum 5. Juni 2017 der angepasste Wandlungspreis 20,5668 Euro (vorher 21,0106) beträgt und das angepasste Wandlungsverhältnis 4.862,2051 Aktien je Anleihe entspricht (vorher 4.759,5023 Aktien).
 

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 Silke Schendel
Silke
Schendel

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