Viele der rund 35.000 Wohngeldempfänger in Brandenburg erhalten in diesem Jahr deutlich mehr Wohngeld als in den Jahren zuvor. Die am 16. Februar vorgestellte "Mieterfibel" des Infrastrukturministeriums informiert über die neuen Regeln beim Wohngeld und beantwortet wichtige Fragen rund um das Mietrecht.
Seit Januar 2009 gilt bundesweit ein neues Wohngeldrecht, das vor allem für Rentner und Familien mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld bedeuten kann. Die Wohngeldsätze wurden um acht Prozent angehoben. Auch die Miethöchstbeträge, also die bei der Wohngeldberechnung maximal anzurechnende Miethöhe, wurden um zehn Prozent angehoben. Neu ist, dass eine Pauschale für die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt wird und dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.Die durchschnittliche Wohngeldhöhe im Land Brandenburg wird ersten Berechnungen zufolge wahrscheinlich von bisher rund 73 auf bis zu 115 Euro pro Monat ansteigen. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro Wohngeld über die 41 Wohngeldstellen der Städte, Ämter und Landkreise ausgereicht, das ist fast doppelt so viel wie 2008. Das Wohngeld wird vom Land finanziert. Die Hälfte erstattet der Bund den Ländern zurück. Über die Neuerungen beim Wohngeld und andere für Mieter wichtige Fragen informiert die neue "Mieterfibel". Beginnend mit Tipps zur Wohnungssuche werden Fragen rund um das Mietverhältnis, z. B. zum Vertragsabschluss, zur Höhe der Miete, zu Betriebskosten, hier insbesondere zu den Themen Heizkosten, Wärmecontracting und Energieausweis, sowie zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsmängeln erläutert. Die Broschüre enthält darüber hinaus ein Verzeichnis aller Wohngeldstellen im Land.Die Mieterfibel ist bei den Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter kostenlos erhältlich. Sie kann auch beim Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung angefordert werden. Online ist sie unter http://www.mir.brandenburg.de verfügbar.