DEGEWO WENDET ALS EINES DER ERSTEN UNTERNEHMEN FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ AN

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degewo gehört bundesweit zu den ersten Unternehmen, die das Familienpflegezeitgesetz anwenden, mit dem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gestärkt werden soll. Eine eigene Betriebsvereinbarung, die seit dem 1. November 2013 in Kraft ist, regelt die Anwendungen und geht in Teilen sogar weit über das hinaus, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. "Unsere Mitarbeiter sind unser größtes Kapital", begründet degewo-Vorstandsmitglied Frank Bielka das hohe Engagement des Wohnungsunternehmens. "Wenn ein naher Verwandter gepflegt werden muss, ist das für den Mitarbeiter eine große Belastung. Die daraus resultierenden Sorgen und Nöte möchten wir dämpfen und wenden ab sofort das Familienpflegezeitgesetz an. Unsere Betriebsvereinbarung geht aber über den Gesetzesrahmen hinaus, weil wir der Ansicht sind, dass wir den pflegenden Mitarbeiter noch etwas mehr unterstützen sollten", ergänzt Frank Bielka. Die Familienpflegezeit kann bei degewo schon ab einer kurzen Pflegedauer von drei Monaten in Anspruch genommen werden. Das Gesetz sieht ab sechs Monaten vor. Die Arbeitszeit kann bis auf 0 Stunden/Woche reduziert werden. Im Gesetz stehen 15 Stunden/Woche. Bei degewo besteht für die Arbeitnehmer keine Versicherungspflicht gegen den Ausfall der Rückzahlung. Das Risiko übernimmt degewo. Wie im Familienpflegezeitgesetz geregelt, stockt das Unternehmen das Arbeitsentgelt um die Hälfte dessen auf, was durch die reduzierte Arbeitszeit wegfällt. Auf das Gesetz besteht kein Pflichtanspruch. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, das dadurch seinen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten kann. degewo ist bereits mehrfach für ihre familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden.

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 Kerstin Braun
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Braun
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