DEGEWO: AUFTRAGSVERGABEN ENTSPRECHEN RICHTLINIEN DES LANDES BERLIN

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In den vergangenen Tagen ist in den Berliner Medien die Auftragsvergabe der Howoge an die Firma des Abgeordneten Ralf Hillenberg thematisiert worden. Die "BZ" vom 17. Februar verwies unter der Überschrift "SPD unter Korruptionsverdacht" auf Aufträge der degewo an Ralf Hillenberg und stellt dies in einen Zusammenhang mit der SPD-Mitgliedschaft von degewo-Vorstandsmitglied Frank Bielka. Dazu stellt die degewo fest: Die degewo ist als landeseigenes Wohnungsunternehmen öffentlicher Auftraggeber im Sinne von §98 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und beachtet bei allen Vergaben strikt die Richtlinien des Landes Berlin. Sie hat diese Vorgaben in eigenen Vergabehandbüchern für die unterschiedlichen Vergabearten (Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen) konkretisiert. Diese sind für alle Unternehmensbereiche bindend. Die degewo hat im Januar 2010 einen Auftrag an das Planungsbüro IPB.B von Herrn Hillenberg erteilt. Der Auftragswert liegt bei knapp unter 40.000 Euro brutto. Dieser Auftrag kam entsprechend den degewo-Vergaberegeln im Rahmen einer Angebotseinholung mit zwei Gegenangeboten zustande. Die Auftragsvergabe erfolgte ausschließlich unter kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten.Der degewo-Vorstand ist mit Auftragsvergaben in dieser Größenordnung nicht persönlich befasst. Die Unterstellung eines Zusammenhangs zwischen der SPD-Mitgliedschaft von degewo-Vorstandsmitglied Frank Bielka und der Vergabe an IPB.B weist die degewo zurück.

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 Kerstin Braun
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Braun
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