In Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zur Zulässigkeit zweier Volksbegehren forderte der BBU den Berliner Senat auf, eigeninitiativ die umstrittenen BWB-Teilprivatisierungsverträge offen zu legen. "Auf diese Weise kann der Senat zeigen, dass er es mit dem Verbraucherschutz ernst nimmt", unterstrich BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern.
Veröffentlichung der ddp-Meldung vom 06.10.2009